Neu bietet die Pro Senectute Thurgau auch Beratungen für Bewohnende in Altersinstitutionen an. Weshalb?
Bewohnende von Alters- und Pflegeinstitutionen sowie ihre Angehörigen können im Laufe eines Heimaufenthalts vor verschiedenen Problemen stehen. Das können persönliche Themen, aber auch organisatorische oder administrative Fragen sein. Gerade wenn sich die persönliche oder finanzielle Situation verändert, besteht oft Beratungsbedarf. Mit der Heimberatung bringen wir die Sozialberatung direkt dorthin, wo die Menschen leben. Das Angebot ist niederschwellig, unkompliziert und ergänzt die bestehenden Angebote der Institutionen.
Was beinhaltet das Beratungs-angebot konkret und wo grenzen Sie sich ab?
Unser Angebot richtet sich an Menschen im AHV-Alter, welche handlungsfähig sind und deren Angehörige. Wir beraten insbesondere zu Ergänzungsleistungen, AHV, Hilflosenentschädigung, der Finanzierung des Heimaufenthalts sowie zu Vorsorgethemen wie Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag oder Vollmachten. Auch bei allgemeinen sozialen Fragestellungen unterstützen wir oder vermitteln bei Bedarf an geeignete Fachstellen weiter. Natürlich ist unser Angebot freiwillig. Nicht Teil unseres Angebots sind längerfristige Fallführungen, umfassende administrative Arbeiten sowie medizinische oder pflegerische Leistungen. Unser Schwerpunkt liegt auf der unabhängigen Sozialberatung.
Welches sind die häufigsten Frage-stellungen bei Beratungen im Heim?
Viele Fragen drehen sich um die Finanzierung des Heimaufenthalts. Oft geht es darum, ob Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht oder sich dieser verändert hat. Ebenfalls häufig sind Fragen rund um Vorsorge, Vertretungsregelungen oder Patientenverfügungen. Angehörige wünschen sich zudem oft Orientierung, wenn sie plötzlich Verantwortung übernehmen oder mit einer neuen Situation konfrontiert sind.
Das Angebot findet in den Räumlich-keiten des AZW statt. In wie vielen Thurgauer Heimen beraten Sie bereits?
Wir befinden uns derzeit im Aufbau des Angebots. Mehrere Alters- und Pflegeinstitutionen haben ihr Interesse bekundet und erste Beratungen finden bereits statt. Unser Ziel ist es, das Angebot schrittweise gemeinsam mit den Institutionen weiterzuentwickeln und dort anzubieten, wo ein Bedarf besteht. Wir versuchen den individuellen Voraussetzungen der Institutionen Rechnung zu tragen. Eine Institution mit 100 Bewohnenden ist meist anders organisiert als eine mit 20 Bewohnenden.
Wie kann eine Bewohnerin, ein Bewohner oder ein Angehöriger einen Termin mit Ihnen vereinbaren?
Die Organisation erfolgt jeweils in enger Zusammenarbeit mit der betroffenen Alters- und Pflegeinstitution. Interessierte Bewohnende oder Angehörige können sich an die zuständige Ansprechperson im Heim wenden. Wie vorher angetönt, wird das konkrete Vorgehen gemeinsam mit der Institution festgelegt, damit sich die Beratung gut in die bestehenden Abläufe integriert.
Ist das Angebot kostenpflichtig?
Nein. Für Bewohnende und Angehörige entstehen grundsätzlich keine Kosten.
Zu Ihnen persönlich: Welches ist ihr beruflicher Hintergrund?
Ich bin ausgebildeter Sozialarbeiter FH. Die letzten Jahre war ich im Suchtbereich tätig, weshalb ich mich mit komplexen Lebenssituationen von Menschen gut auskenne. Ein bereits früher erworbener Bachelor-Titel in Wirtschaftsrecht kommt mir aktuell auch zugute, da er mir hilft, mich in der Schnittstelle von Sozialem und Recht zu bewegen.
Nach der Arbeit mit süchtigen Menschen, warum der Wechsel in den Altersbereich?
Mit dem Eintritt in den Altersbereich erschliesst sich mir eine neue Zielgruppe. Aber ich glaube, dass der Kern meiner Arbeit sich nicht stark verändert: Menschen in herausfordernden Lebenssituationen zu begleiten und gemeinsam mit ihnen Lösungen zu finden. Natürlich stehen im Altersbereich andere Themen im Vordergrund, welche mich inhaltlich sehr interessieren. Ich glaube deshalb auch, dass ich mich im Altersbereich persönlich weiterentwickeln kann.


