Die Schulgemeinden haben in den vergangenen Monaten Abklärungen zu einer möglichen gemeinsamen Volksschulgemeinde vorgenommen. Im Zentrum standen dabei unter anderem organisatorische Strukturen, finanzielle Aspekte sowie unterschiedliche pädagogische Modelle. Vorgesehen war, das gemeinsame Projekt im Frühjahr 2027 abzu-schliessen. Auf Grundlage der gewonnen Erkenntnisse hätte in der Folge jede Schulgemeinde selbstständig über ihr weiteres Vorgehen entschieden.
Die Schulbehörde der Primarschule Märstetten hat entschieden, per sofort aus dem gemeinsamen Projekt auszusteigen. Die übrigen Schulgemeinden respektieren diesen Entscheid. Mit dem Ausscheiden der Primarschule Märstetten verändert sich gleichzeitig die Ausgangslage für das Projekt. Voraussetzung für die Bildung einer Volksschulgemeinde ist gemäss kantonalen Richtlinien die Übereinstimmung der Grenzen der Primarschulgemeinden und der Sekundar-schulgemeinde. In der aktuellen Sekundarschulgemeinde ist deshalb eine Volksschulgemeinde ohne die Primarschulgemeinde Märstetten nicht möglich. Die Schulgemeinden Amlikon-Holzhäusern, Bussnang-Rothenhausen, Ottoberg und Weinfelden haben deshalb entschieden, die gemeinsamen Abklärungen nicht weiterzuführen.
Die bisherigen Arbeiten haben wichtige Erkenntnisse zu den heutigen Strukturen und zukünftigen Heraus-forderungen hervorgebracht. Im Rahmen der Abklärungen wurden verschiedene Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit sichtbar. Die Primarschulgemeinden werden nun prüfen, ob und welche Formen der Zusammenarbeit weiter-verfolgt werden. Obwohl die Abklärungen nicht weiter geführt werden, dankt die Schulgemeinden allen Personen, die sich in den vergangenen Monaten in den Prozess eingebracht haben.
Das sagt der Märstetter Schulpräsident
Die Primarschulgemeinde Märstetten hat am 24. August entschieden, aus den Abklärungen für eine gemeinsame Volksschule auszutreten, da sie organisatorisch und strukturell gut aufgestellt und für kommende Herausforderungen gut vorbereitet sind. Aus diesem Grund besteht für die Behörde kein Grund die Abklärungen für eine Volksschulgemeinde weiterzuführen. Die Abklärungen waren weit genug fortgeschritten um die eigene Ausgangslage und weitere Beteiligung am Projekt zu beurteilen. Der Austritt basiert auf einem einstimmigen Entscheid der Schulbehörde, nicht auf der, der Schulgemeindeversammlung.


